Hallo Herr Böckling,
der Überstand muß Teil einer Brandwand sein. Was eine Brandwand ist, steht in DIN 4102 Teil 4 oder ist durch Zulassung eines besonderen Bauteils geregelt. Wie der Kollege schon ausführt, sind solche Leistungen genehmigungsbedürftig und zulassungsbedürftig. "Ungeregelt" ist wie nicht vorhanden.
Die am bau Beteiligten h a f t e n für die Richtigkeit ihrer Leistung gesamtschuldnerisch, also Sie auch für den Mist, den der dachdecker gemacht hat. Das sollten Sie gegenüber dem Bauherrn und dem Bauleiter eindeutg benennen und eine sachgerechte Abhilfe, also abreißen, neu aufmauern oder aufbetonieren, v e r l a n g e n, dann abkleben und mit nichtbrennbaren baustoffen dämmen udn abdecken ... richtig geplant ausführen also. Der Feuer Trutz Atlas enthält solche details, diverse Bücher auch.
Planen, dann bauen, dann abnehmen, dann richtig.
Alles andere löst großes Risiko nach Haftung (Geld !!!) u n d Strafe (Geldstrafe und / oder Haft, wenn jemand durch einen übergelaufenen Brand zu Schaden gekommen ist) aus. Besser nicht ... mfg Schächer