Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: Andreas Beuscher ä Hallo Forumteilnehmer,
wie sehen Sie die nachfolgenden Anforderungen?
Die meistem LBOs fordern:
>Brandwände sind zum Abschluss von aneinander gereihten Gebäuden auf demselben Grundstück in Abständen von höchstens 40m (60m RLP) m herzustellen.
Dies bedeutet doch, dass man mehrere Gebäude auf demselben Grundstück ohne Brandwände (nur Trennwände) bis 40 m (60m) aneinander bauen kann. Diese Forderung (Erleichterung) macht doch nur so Sinn!
In meinem Fall stehen zwei selbstständig benutzbar Gebäude auf demselben Grundstück in einem Winkel von circa 90° aneinander. Die Gesamtlänge der Gebäude (auf der längeren äußeren Seite) unterschreitet die 40(60m).
Der Feuerüberschlag über die Winkelbeeinflussung kann also toleriert werden!?
Oder muss hierzu nocheinmal differenziert werden hinsichtlich möglicher verschiedener Eigentümer (Eigentumswognungen auf dems. Grundst.) der Gebäude?
Für ihre Meinungen und Hilfe bin ich sehr dankbar!
Mit besten Grüßen
Andreas Beuscher