Hallo Herr Wirth,
man kann zu den Gebäudeklassen (GKl) noch ein bißchen ausholen :
ein f r e i s t e h e n d e s Haus mit weniger als 400 m? Flächen über alles aber ohne Flächen im Kellergeschoß ist "GKl 1". Und weil kein Nachbar gefährdet wird, darf es im Brandfall ganz geringe Standzeiten haben, also nahe Null, nur im Keller F 30. Oberste Etage höchstens 7 m über gelände, daß man mit der vierteiligen Steckleiter dran kommt (Achtung: 1 m Denkfehler eingebaut, eigentlich ist die leiter zu kurz oder die decke 1 m zu hoch).
Das gleiche, kleine Haus unter 400 m? und unter 7 m aber aneinandergereiht, kann schon den Nachbarn gefährden, also durchgehend F 30 B als Minimum. "2".
Wenn die Kiste niedrig bleibt ( kleiner 7 m oberste Decke) aber großflächig wird, bleibt es bei F 30, es werden aber Anforderungen an innere Rettungswege gestellt, also "notwednige Flure" und "notwednige Treppenräume". Das ist "3".
Wird das Haus viel höher, wird es ein "F 90 Haus".
Weil der Sprung zwischen F 30 und F 90 aber so groß ist, daß man es "mit Holz kaum nachspringen" kann, gibt es ein "Zwischenmaß" bei 13 m UND "alle Einheiten u n t e r 400 m?". Hier wird den Feuerwehren ein "Zwischending" angeboten. F 60 fällt in sich zusammen, wenn man es einfach brennen läßt, es muss also gelöscht werden, daher "Einheit kleiner 400 m?", das ist die "Feuerwehrobergrenze" für eine kleine Einheit ("Die Gruppe im Löscheinsatz"). Und weil man bei Höhe 13 m leichter dran kann als höher, hat man hier einen "akademischen Würfelwert" eingesetzt (Debatte zwischen 12 m und 14 m HÖhe). Das ist "4".
Ein F 90 Haus ist so gebnaut, daß es auch ohne Einsatz der feuerwehr bei "gewöhnlicher Brandlast" stehen bleiben soll ... das ist "5".
Ein "extra" anderer Art sind die "Landwirtschaftlichen gebäude nach GKl 1 b : w e i l in einem landwortschaftlichen Gebäude, das ist n i c h t das Wohnhaus sondern die Scheune usw. und Tiere sind hier "Sachen" "niemand" drin ist, braucht es keinen Brandschutz sondern brennt halt ab ... daher auch keine Anforderungen. Ob sinnvoll oder nicht ist keine Frage des gesetzgebers, der setzt Schutzziel Menschenschutz (einschl. Feuerwehr) und läßt Sachschäden ziemlich weitgehend zu ... mfg Schächer