Haloo H Nuetzl,
Für Bürogebäude gilt grundsätzlich die Arbeitsstättenverordnung. Sollten größere Flächen erschlossen werden und über innere Flure verbunden werden, so sollte hier auch eine Notbeleuchtung vorgesehen werden. Nähers kann man nur bei Angabe der geometrischen Größen.
Gruß
Marong