Hallo Herr Karthaus,
wenn a u f der OK Brandwand / Brandersatzwand (beides vereinfacht als BW bezeichnet) n u r nichtbrennbares Material bis zur Außendeckung ist und
k e i n Luftspalt bleibt, ist die Ausführung in Ordnung.
Also Wärmedämmung auf der OK BW nichtbrennbar, 1.000° beständig ("Stein- wolle") und dicht eingefügt o h n e jeden Luftspalt, zwischen Latten, auch diese über der BW nichtbrennbar als Alu oder verzinkte Blechlatte, vollflächig Steinwolle wie oben.
Wenn Sie unbedingt ein Schalungsbrett brauchen ist das formal nicht in Ordnung weil einbrennbares Bauteil die BW überbrückt ... besser ist es, die Aludeckung oder Blechdeckung auf nichtbrennbaren Winkeln / Profilen usw. aufzuschrauben und alle Spalten abzudecken.
Wenn überhaupt keine Luft an die OSB Platte kommen kann, also unten und oben spaltenfrei dicht bis zum Außenblech, ist es rein praktisch unkritisch, erlaubt aber nicht, höchstens als beantragte und genehmigte Abweichung.
mfg Franz Schächer