Lieber Kollege,
im Baurecht reden wir von "Bestandsschutz" und eigentlich ist das Artikel 14 Grundgesetz (GG) : "Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet".
D.h. was ich rechtmäßig errichtet habe und betreibe, auch modernisiere, ohne den Kern des Ganzen zu verlassen, ist und bleibt durch die a l t e Genehmigung genehmigt. Viele Bauaufsichten haben Probleme damit, weil sie dann nicht so richtig Auflagen machen können aber : Grundrecht, einklagbar.
Die erste Grenze ist dort, wo eine Gefahr erkannt wird oder bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkannt werden müssen: GG Artikel 2 "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" BINDET ! Sowohl der Bauherrn als auch der Nutzer, Mieter, Besucher, zufälliger Passanten UND der Feuerwehr (öffentliche Pf,lichtaufgabe !) haben Recht auf Schutz v o r allem Sachschutz / Bestandsschutz. Alles zusammen "Öffentliche Sicherheit und Ordnung". Die darf n i c h t gefährdet werden.
Wenn hier Gefahr sichtbar wird, m u s s der Betreiber tätig werden, es
m u s s die Bauaufsicht einschreiten, notfalls mit Nutzungsverboten. Aber diese Einwirkung setzt eine "konkrete Gefahr" voraus, also eine nach der Lebenserfahrung hinreichend wahrscheinliche Gefahr, nicht die "abstrakte Gefahr", also "irgendwie könnte mi der Himmel auf den Kopf fallen, wenn ich im Haus bin..."
Bei Ihrem Haus p r ü f e n, ob Sie wesentlich ändern oder nur unwesentlich, ist die neue Nutzung grundsätzlich ganz anders oder nur ein bißchen, gefährlicher oder weniger gefährlich.
War das Hau nach der alten Baurechtssystematik so genehmigt ? In Hessen sind wir 1993 von der "Vollgeschossigkeit" auf die Höhe gewechselt. In Thüringen gibt es auch so ein Datum dafür.
Früher: 3 - 5 VG feuerbeständige Wände (auch die tragenden Innenwände, öfters falsch !!!) und feuerhemmende Decken (Holzbalken usw.). Wenn das alt galt und neu noch erhalten ist und die Veränderung nicht zu wesentlich ist, ist das der Grund für das R e c h t auf Eigentum.
Nicht übertreiben. Wenn eine Leiche da liegt, ist der Beweis der Ungefährlichkeit des Bauens schwierig. Aber systematisch aufarbeiten, die Schutzziele beachten und geg durch Rauchmelder für Kompensation gegenüber heutiger Erwartung sorgen. Ordentlich dokumentieren und genehmigen lassen
mfg Franz Schächer