Autor: logiker Konzentrieren wir einmal den Tenor der Antworten:
Die einen beschäftigen sich formal damit, ob was "Kraft Gesetzes" sein muss oder nicht.
Die anderen beschäftigen sich mit dem gesunden Menschenverstand, den man einzusetzen verpflichtet ist, auch wenn es im Gesetz anders steht. (Ja, dass ist ungerecht, denn viele Gesetze / Verordnungen / Vorschriften / Regelwerke wurden leider nicht unter der Prämisse erstellt, auch vorher mal den Menschenverstand einschalten zu müssen).
Ab was nutzt Ihnen die erste Version, wenn der Menschenverstand sagt, dass es nicht funktioniert. Der Staatsanwalt wird auf jedenfall erwägen, ob ein rechtzeitiges Einschalten des Menschenverstands dazu geführt hätte, dass es keine oder weniger Tote gegeben hätte. Die sich aus dieser Überlegung ableitenden Konsequenzen können Sie erahnen.
Nun seien Sie eben Mann genug, wenn Sie den ersten Weg gehen wollen und sich sicher sind, dass aufgrund Ihrer individuellen Situation keine Gefährdung eintritt. Ich glaube nur, dass Sie dann nicht auf die weitere (emotionale) Unterstützung des Forums bauen können (Wenn Sie es besser wissen, warum haben Sie gefragt...).
Außerdem ist mir eigentlich aus dem Planungsrecht folgende Denkweise bekannt:
Wenn man weiss, dass etwas falsch ist oder dass eine neue Regelung gerade im Entwurf/Fluss ist, dann muss man dies berücksichtigen und alle mit der neuen und alten Regelung einhergehenden Vor- und Nachteile explizit abwägen (in diesem Fall mit der Bauaufsicht verhackstücken).