Hallo Uffli,
auch dann, wenn es ein uralter Kasten ist, bei dem Landwirtschaft und Wohnen zusammen unter einem Dach liegen, kann eine nachträgliche Anforderung auf Trennung gestellt werden, weil ein Scheunenbrand bezüglich "angrenzendem Wohnen" schon als "konkrete Gefahr" zu werten ist, was die Bauaufsicht zum Einschreiten verpflichtet, nicht nur berechechtigt. Auch die Überlegung, will ich mit (eventuell berechtigten) Klimmzügen das Leben der hausbewohner gefährden ? Eher nicht. Dann nachrüsten statt zu srteiten, ist meist auch billiger ... mfg Schächer