In Hessen sind erdgeschossige Kindergärten keine Sonderbauten. Sie werden nur geprüft, wenn eine entsprechende Gebäudeklasse vorliegt, also n i c h t 1 - 3 (stellt der Entwurfsverfasser den BS auf, n i c h t "4", da stellt der Nachweisberechtigte BS den BS auf ... nur, wenn "drüber", d.h. "5" oder "Sonderbau".
"Normalerweise" werden Gebäude über einen notwendigen Flur an den Ausgang ins Freie oder den Treppenraum angebunden.
Die inneren Erschließungsräume bei Kindergärten sind jedoch meist Garderobe, Schuhparkplatz, Taschenplatz, Spielbereich zwischen den Gruppen, Ausstellungszone usw. Also n i c h t Brandlast frei.
Bei eingeschossigen Kindergärten kann man dem Sicherheitsmangel abhelfen, in dem jeder Gruppenraum einen direkten Ausgang ins Freie hat. Bei zweigeschossigen wird es "oben" schon ein bißchen schwieriger, geht mit "Rettungsbalkon" und geradläufiger Treppe, besser noch Treppe und Rutsche, auch ganz gut. Höher wird es schwieriger.
Zusätzliche probleme gibt es, wenn die Kleinen noch nicht laufen können. Bei "7 Monats Kindern" bis zu drei Jahren sind "Transportprobleme" vorgezeichnet.
Da es keine "Arbeitshilfe Brandschutz in Kindergärten" gibt, bastelt jeder an seiner Lösung herum.
Wer hat eine gute Idee, Kindergärten "Kleinstkindsicher" zu planen ? Rettungsweg Sicherung ... insbesondere im Brandfall, auch bei sonstigen sofortigen Räumungen ?
mfg Franz Schächer