Autor: Hermann Hewener, Dipl.-Ing.(FH) Hallo, dazu gibts ne Stellungnahme aus -Sachsen, die ganz klar ja sagt!
Tipp - nehmt die neuen Türwächter, die sich nach unten wegschieben!
Regierungspräsidium Leipzig Arbeitsblatt 13
LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK Stand: Juli 2002/ Dr. Arndt
Verwendung von Fluchttürhauben und Türwächtern
an Türen in Rettungswegen
Um ein Öffnen von Türen möglichst zu unterbinden, wenn kein Anlass für die Benutzung als
Flucht- und Rettungsweg besteht, können Sicherungselemente in Form von Fluchttürhauben
oder Türwächter angeordnet werden, die jederzeit per Hand entfernt oder betätigt werden
können und das Öffnen der Tür in Fluchtrichtung ermöglichen.
Gegen die Anordnung von durchsichtigen Plastikhauben, die den Türdrücker (Türklinke) einhausen
und die im Gefahrenfall leicht und verletzungsfrei entfernt (z.B. abgeschlagen) werden
können und damit die Drückerbetätigung erlauben und von Türwächtern, die unter dem Türdrücker
auf dem Türblatt befestigt werden und sich im Gefahrenfall leicht per Hand seitlich
schwenken lassen und damit den Drücker zur Betätigung freigeben, gibt es bauaufsichtlich
auch an Türen, die im Verlauf von Rettungswegen liegen, grundsätzlich keine Bedenken.
Die Verwendbarkeit dieser Sicherungseinrichtungen an Feuerschutz- oder Rauchschutztüren
muss vom Türhersteller nachgewiesen sein z.B. durch Aufnahme der Befestigungslösung in
die ?Konstruktionsmerkmale für die Überwachung? (0-Anlagen der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung) oder durch Gutachten einer zugelassenen Prüfstelle. Damit die spezifischen
Funktionen dieser Abschlüsse nicht beeinträchtigt werden, dürfen die genannten Sicherungseinrichtungen
nur durch autorisierte Firmen (Türhersteller) bzw. unter deren Aufsicht auf den
Türblättern mit dem entsprechenden Zubehör angebracht werden.
Unter diesen Voraussetzungen kann auf die Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall
verzichtet werden.
Die Verwendung von elektrischen Verriegelungssystemen von Türen in Rettungswegen, die
zusätzlich zu den üblichen mechanischen Schlosssystemen Türen geschlossen halten, wird
hiervon nicht berührt. Dafür gelten die ?Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von
Türen in Rettungswegen?(EltVTR ) ? Fassung Dez. 97, veröffentlicht in DIBt-Mitteilungen
Nr.5/98 vom 9.Okt.1998 sowie die ?Änderungen an Feuerschutzabschlüssen? (Fassung Juni
1995), Ziff.2.1.12, nach den Mitteilungen des DIBt Nr.1/96 vom 1.Febr.1996.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bauregelliste A Teil 1 lfd.Nr.6.19 hingewiesen.