Bundesland: Bayern Autor: Staufer ä Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ein Frage aus Bayern,
Ich habe eine Halle für die Zerkleinerung, Pressung und Lagerung von Altpapier, mit einer Größe von 1700 qm
Die Halle wird in 3 Teile geteilt,( Abtrennungen ohne brandschutztechnische qualität ) hat aber als gesamte Fläche ja immer noch 1700 qm
Damit ist das Ganze ein Sonderbau,
Ich muß nun die infragekommende Sonderbauverordnung anwenden, unterliege also zwingend der Industriebaurichtlinie.
In der Industriebaurichtlinie steht zur Entrauchung ein Wert von 2% bei Räumen von 200-1600 qm.
Da kommt ein relativ hoher Wert für meine drei Räume raus ( zusammen 34qm.
Nun habe ich aber in der DIN 18232 Teil 2 in der Tabelle nachgeschaut, und da bekäme ich insgesamt bei einer raucharmen Schicht von 2,5 m nur 15,3 qm raus,
Sowohl die Industriebau ist eingeführt als auch die DIN 18232, darf ich nun in diesem Fall die 18232 anwenden?
Vielen Dank für alle Info`s im Vorraus.
Gruß