Danke erst mal für die Reaktionen auf mein Anliegen.
Das mit der automatischen Löschanlage habe ich gegenüber der Baurechtsbehörde angesprochen, die berufen sich aber auf den §3 Satz 1 "Tragende Bauteile müssen feuerbeständig, in erdgeschossigen Versammlungsstätten mind. feuerhemmend sein. Satz 1 gilt nicht für erdgeschossige Versammlungsstätten mit automatischen Feuerlöschanlagen."
Da auf der Küche eine Galerie geplant ist, fällt die Ausnahmeregelung (Satz 1 gilt nicht...) für die Erdgeschossigkeit leider weg.
Auch der Hinweis auf das fehlende Brandpotential im Thekenbereich (Theke komplett in Edelstahl, Thekenplatte A1, Essen wird nur warmgehalten, es wird nicht gekocht an der Theke), keine Friteuse in der Küche sowie das Angebot die Koch- bzw. Bratbereiche mit automat. Feuerlöschanlagen zu schützen ließen den Baurechtler nicht umstimmen.
Gruß
gregustus