Hallo Herr Eidenhardt,
ich kenne die BayBO nicht sondern arbeitet fast ausschließlich mit der BauO-NRW. Hier ist es so, das jede Nutzungseinheit in jedem Geschoß über 2 Rettungswege verfügen muss. Aus Ihrer Frage heraus ist wichtig das es nur für die Nutzungseinheit gilt. Das heißt, das innerhlab der Nutzungseinheit erst einmal keine Anforderungen an den einzelnen Raum gestellt werden und somit gefangene Räume möglich sind. Dies gilt aber auch wiederum nur für den Wohnungsbau, Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe (200qm) und Büro- und verwaltungsnutzungen bis 400 qm. Ansonsten iat der von Herrn Fleischhauer beschrieben notwendige Flur erforderlich.
Bei der Wohnraumnutzung ist in NRW auch für Dachgeschosse zu beachten, das 2 Rettungswege vorhanden sein müssen (Rettungswegfenster im DG und entsprechende Anleiterbarkeit.
Was den gefangenen Raum angeht reichen ihre Angaben nicht aus um etwas genaueres zu sagen. Man müsste wissen welche Nutzung, wie groß die Nutzungseinheit ist, wie groß die Entfernung zum nächsten Treppenraum ist und ob ein oder 2 Treppenräume vorhanden sind. Desweiteren könnte man über weitere Maßnahmen nachdenken wozu u.a. Sichtfenster in Türe oder Wand und Rauchmelder gehören könnten.
Gruß
Wolfgang Cordier