Liebe Kollegen,
letztens war ich als Kunde in einem Möbelhaus unterwegs. Das einzige große Geschäft dort habe ich in der dortigen Toilette abgeschlossen -und mittendrin fiel die Beleuchtung aus.
Es kam mir endlos vor, bis ich in völliger Dunkelheit den Weg zur Verkaufsfläche gefunden hatte.
Die Toilettenanlage selbst war nicht gerade groß (4Klos).
Bei mir kam daher der Gedanke, ob man Toilettenanlagen im öffentlichen Bereich nicht grundsätzlich mit hinterleuchteten Rettungswegzeichen nach DIN 4844 mit Dauerlicht ausstatten sollte, obwohl es sich bei einer Toilette eindeutig nicht um einen Aufenthaltsbereich im baurechtlichen Sinne handelt.
Wo eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, dürfte es auch keine Schwierigkeit bereiten, Toiletten daran anzuschließen.
Ist die Forderung Eurer Meinung nach haltbar?
Gruß
Matthias Bußmann