Hallo Herr Kappes,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluß zu bauen. Gerade wenn Sie vieles selbst machen, sollten Sie sich die Hess.Bauordnung (HBO) aber mal ansehen, Sie haben nämlich eine Menge ureigenster Pflichten als Bauherr - und als "Selbst"-Unternehmer, die man nicht aus den Augen verlieren sollte. Im Internet gibt es bei www.Wirtschaft.Hessen.de die Taste "Bauen/Wohnen", dann "Baurecht", dann "HBO" - runterladen. Daneben noch die "HE-HBO", das ist die "Handlungsempfehlung", mit der HBO richtig umzugehen. Ist besser lesbar als die HBO selbst aber auch 3 x so lang ...
In "Anlage 1" zur HBO finden Sie tabelliert die Anforderungen, nach "Begriffe" in § 2 Abs. 3 können Sie Ihr Haus in die richtige Gebäudeklasse einordnen : 1, 2, 3, 4, ... seltener 5.
Die Trennwand zw. Garage und Wohnhaus muß (bei 1 und 2 und 3) F 30 erreichen, das ist mit beidseitig verputzten Porotonsteinen meistens erreicht (manche sind wegen EnEV ganz und gar schwach hinsichtlich Brandschutz..., im Lieferschein nachsehen, dann Zulassungsbescheid beim Hersteller einsehen).
Eine T 30 RS Tür zw. Garage und Haus verhindert, daß es "stinkt" und ein brand überläuft. Dieses Konzept "30 Min Brandwiderstand" sollte a u c h gegen das dach gelten, also bitte F 30 Gipskartonbekleidung mit GKF (Feuerschutz- platten) von der Garage gegen das Wohnhaus. Ist kein riesiges Problem.
I m Haus noch mals schauen, ob sich ein Brand an der Zimmertür fängt oder von raum zu Raum und Wohnung zu Wohnung weiter läuft. Formal keine Anforderungen in Gebäudeklasse 1, etwas Anforderungen GKl 2 - sollte man durchgehend einhalten, daß Zeit für die Rettung durch die Feuerwehr bleibt. Die ist zwar schnell, aber 20 Minuten zwischen Brandausbruch bis zum wirksamen Eingreifen sind schnell rum. Und da darf ein GKl 1 Haus schon umgefallen sein (geht meist langsamer aber zulässig).
Bei Neubauten sind Rauchmelder in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren / Rettungswegen ins Frei vorgeschrieben, neuer Abs. 5 zu § 13. Bitte nicht vergessen, das ist die wahre Lebensversicherung.
Der Heizöllagerraum ist in der "FeuVO" geregelt, gibt es auch im Internet (s.o.). Je nach lagermenge muß man einen "Brennstofflagerraum" haben, dazu einen Handfeuerlöscher. Der "Heizraum" ist bis 50 kWh installierter Leistung ohne Anforderungen, beim kleinen, luftdichten Haus haben Sie gewiß nur 12 bis 15 kWh. Die Heizöllagerung sollte aber stets feuerbeständig F 90 eingemauert (Decke und Wände) und zum Haus mit T 30 RS abgetrennt sein, nach außen zu lüften wegen des Ölgestanks. Auch da mal wegen der Außenwandsteine schauen ...
Noch viel Freude beim Bau mfg Frant Schächer