Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Hallo Forumsteilnehmer,
Industriebaurichtlinie ist "Neuland" für mich, daher folgende Veständisfrage:
Wenn ich die Erläuterung zur IndBauR richtig verstehe, dann ist die Brandabschnittsfläche die "Nettofläche der Grundfläche" und nicht die Summe der Flächen der einzelenen Geschosse. Heißt das ich darf z.B. einen als zweigeschossig eingestuften Industriebau nach Tabelle 1 bei Sicherheitskategorie K 2 in F30 mit einer Fläche von 2400 m? errichten, d.h. je Geschoss die angegebenen 1200 m? bzw. nach Fußnote 1600 gem. BauO.?
Gruß
M.