Sehr geehrter Herr Koeppen,
ob es ein Sonderbau und/oder GKl 5 oder "nur" 4 ist, sei einmal dahingestellt. Was die Bauaufsicht will ist eine Bescheinigung des Aufstellers des Brandschutzkonzeptes (BSK), daß Rohbau und Fertigausführung dem BSK entsprechen. So eine Art Vergewisserung ohne hingehen zu müssen.
Das ist für GKl 4 so vorgesehen,wenn ein "Nachweisberechtigter Brandschutz" das BSK aufgestellt hat. Das wird dann auch n i c h t geprüft.
Bei GKl. 5 ist das BSK von einem "Prüfsachverständigen Brandschutz" zu prüfen und die Abnahmen zu machen und der Bauaufsicht zu bescheinigen. Wir haben erst demnächst solche PrüfSV ... Ersatzweise macht das die Brandschutzdienststelle (BSD).
Die Bauaufsichten machen es sich aber oft schlau und einfach und verlangen vom Aufsteller des BSK, auch unabhängig davon, ob Sie "NwBer BS" sind oder (noch) nicht. Sie tun einfach so, als wäre das ausreichend.
Für Sonderbauten muss die BSD selbst das BSK prüfen und die Abnahmen machen ... es bürgert sich aber auch da ein, daß die Bauaufsicht den Aufsteller als "besonderen Sachverständigen" für die Übereinstimmung heranzieht.
Die Bescheinigung ist auf "Formblatt BAB 36" zu erklären (zwei Seiten)
o d e r kann f o r m l o s geschehen.
BAB 36 gehört zu den freiwilligen Vordrucken, BAB 01 bis ... zu den vorgeschriebenen nach Bauvorlagenerlaß, auch dort nachzulesen, s. Internet
Im Internet der Obersten Bauaufsicht "www. Wirtschaft. Hessen. de" >> Bauen/Wohnen >> Baurecht / Formulare bekommt man den Erlaß, das Formular und kann es im Internet auch ausfüllen, leider den Inhalt n i c h t speichern, also ausfüllen, ausdrucken, untertschreiben ... Das Formblatt leer läßt sich auch speichern.
Bitte n i c h t als "Nachweisberechtigter" unterschreiben, wenn Sie es nicht sind ! Das kann locker 50.000,- Bußgeld kosten (siehe Bußgeldkat).
Bitte auch n i c h t als Sachverständiger ... sondern einfach als "Aufsteller Brandschutzkonzept" und in den Spalten das Falsche rausstreichen. Das ist "kostenfrei".
Wenn die Bauaufsicht mit der Erklärung des Aufstellers zufrieden ist oder diese sogar explizit anfordert, kann es Ihnen "wurscht" sein, ob die BSD rauskommt oder nicht ... und demnächst gibt es die ersten "PrüfSvBS".
mfg Franz Schächer
(wo ich schon direkt angesprochen wurde...)