Hallo Fredo,
wir haben in Hessen in Anlehnung an die Regelung in NRW (die waren schneller als wir !) im Bauvorlagenerlaß die Fragen a bis t gestellt, die zu beantworten sind. Dazu gehört der "Nachweis der Rettungswege" und das meint Länge, Breite, Durchgänge, Notbeleuchtung, Kennzeichnung usw.
Genauer kann man das kaum vorgeben, weil jeder Sonderbau anders ist als der vorherige und der nächste. Im Internet unter "www. Wirtschaft. Hessen. de" > Bauen und Wohnen > Baurecht > Bauvorlagenerlaß, dort Abschnitt 7, hilfreich.
mfg Schächer