Bundesland: Sachsen Autor: Frank Hallo,
folgendes will mir nicht ganz in den Sinn.
Bei einer Schule mit GK 3 müssen die Brandwände nur hochfeuerhemmend sein.
Nach Schulbaurichtlinie ist aber der Treppenraum bei GK 3 feuerbeständig auszubilden.
Mein bisheriges Verständnis war eigentlich so, das Wände max. dem Feuerwiderstand der Brandwände entsprechen muss (ohne dem Zusatz M für mechanische Belastung).
Wieso sind hier die Anforderungen höher?
Danke.