Moin Sönke,
nimm mal unsere LBO §19 (5)
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage,Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen .......
Außerdem verlangen viele Versicherer bei weichgedeckten Gebäuden Blitzschutzanlagen. Das ist zwar baurechtlich nicht relevant, aber für den Betrieber des Gebäudes wichtig.
Gruß Karsten