Hallo Ienswood,
in Hessen verlangt die Bauordnung (HBO), daß die Einhaltung der Vorschriften bei geregelten Bauten (Gebäudeklasse 1 bis 5) durch die am Bau Beteiligten bestätigt wird. Bei "1-3" ist das eher offen ("kleine Hütte, kaum Gefahr"), bei "4" muß der "Nachweisberechtigte Brandschutz" vom Bauherrn mit der Rohbauabnahme und der fertigabnahme beauftragt werden und formlos oder formvollendet (BAB 36) zwei Bescheinigungen ausstellen, bei "5" muß eine BSK aufgestellt sein, von einem Sachverständigen geprüft u n d auf der baustelle nach Rohbau u n d Fertigbau abgenommen und der Bauaufsicht bescheinigt werden. Solange wir noch keine Sv BS haben (vielleicht Ende August ?) macht es ersatzweise die Brandschutzdienststelle (BSD).
Bei Sonderbauten muß ein BSK aufgestellt werden, die BSD muß es prüfen, die Bauaufsicht (BA) ordnet die Umsetzung mit der Baugenehmigung an, die BSD und die BA müssen die Umsetzung prüfen, sie können sich dazu der Nachweisberechtigten oder Sv bedienen.
Als "Fachleute für die Aufstellung der Planung" bildet die Ingenieurakademie Hessen (IngAH.de) "Fachplaner Brandschutz" aus (wieder ab 24.8.2007), die nach 10 Seminartagen, Übung und Prüfung "geadelt" werden.
Bayern will jetzt ebeno Abnahmen vorschreiben ... mfg Schächer