Bundesland: Thüringen Autor: Bernd Im Feuertrutz wird eine Möglichkeit angeboten anstatt Brandwände einen lichten Abstand zwischen beiden Brandabschnitten von mind. 5m einzuhalten.
Die Möglichkeit könnte mir gefallen, da ich dazwischen ein Treppenraum und Foyer plane.
Das Einzige, was nicht in das Schema passt ist, das ich noch einen Raum in diesem Foyer habe, der von einem zum anderen Brandabschnitt geht. Die Wände darum sind alle F90 und die einzige Öffnung in dem Raum ist zum Foyer. Desweiteren möchte ich den Treppenraum zum Foyer mit einer Glaswand abtrennen, um so eine Abgrenzung des Treppenraums zu bekommen. Normalerweise muss diese Wand F90 sein, aber woher soll die Brandbeanspruchung kommen? Der 5m Bereich ist brandlastfrei.
Kann ich den Raum da hineinbauen und ist eine F0 Verglasung zulässig, die aber rauchdichgt ist?
Danke für Eure Meinung.