Bundesland: Sachsen Autor: Frank Hallo,
in der BO steht ja was zu den Anforderungen eines Aufenthaltsraumes. Es gibt aber noch die Aussage, dass ein Aufenthaltsraum übe die Verweildauer definiert wird, was aber nicht definiert ist.
Ich hatte schonmal den Fall das ein Bibliothek-ähnlicher Raum nach 2 Stunden täglicher Gesamtnutzung zum Aufenthaltsraum wurde. Wenn nur Bücher entnommen wurden war es keiner.
Wie sieht es aber mit 1. Hilferäumen und Regieräumen (moderne Sprecherkabine) in Turnhallen aus. Könnten die auch unter den Aspekt Aufenthalt fallen?
Gruß Frank