Autor: Peter Steinbrecher Hallo Theresa,
nahere Informationen gibt die Berliner Bauordnung in §33 Abs. 3
"Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt, dürfen nur errichtet werden, wenn für die Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen keine notwendigen Flure gemäß § 36 Abs. 1 erforderlich sind. ..
850m? mit Büronutzung riecht für mich danach, dass diese Nutzungseinheit unter Umständen größer als 400m? ist nach §36 Bauordnung hier notwendige Flure erforderlich sein könnten. Kommt auf die Gestaltung der Grundrisse an würde ich sagen. Außerdem könnten wir uns bei diesem Gebäude im Bereich der Sonderbauten bewegen.
Aber ein zentrales TRH ist vorhanden? Und was bedeutet "Im 2.OG direkt ins Freie fliehen"? Hanggebäude?
MfG P.Steinbrecher