Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Martin ä Sehr geehrtes Forum,
ich plane gerade ein zweigeschossiges Gebäude mit 6 Wohnungen in Massivbauweise in Bayern.
Das Gebäude ist somit ein BV geringer Höhe.
Die Wohnugen sind durchgeseckt.
Aus Kostengründen würde ich gerne eine offene Laubengangkonstruktion in Holzbauweise wählen.
Erschlossen wird der Laubengang über eine offene Treppe vor der Fassade.
Ist dies zulässig. Was muß ich außer den genannten Vorschriften beachten?
-Für Vorbauten (§34BayBo) ist die Verwendung brennbarer Baustoffe zulässig.
-Für Notwendige Flure (§37 BayBo) die darüber keine Aufenthaltsräume haben können wird auf Feuerwiderstandsdauer verzichtet
-Tragende Teile von Außentreppen (§35 BayBo) müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen
Gilt nun für die Laubengangkonstruktion die selbe Mindestanforderung als für die Decke (F30B)?
Vielen Dank für Ihre Antwoten.