Vor kurzem musste ich bei einer Kundschaft Fenster in deren umgebauten Gauben montieren. Auch die Seiten der eien Gaube wurde mit einem Kunststoffenster verglast. Mir fiel auf, daß der Abstand zure Nachbargaube nur 1,4 m beträgt. ( Satteldach mit Schleppgauben ).
Meines Erachtens müsste eine Brandschutzverglasung montiert werden. Wie lauten in dem Fall die Bestimmungen?
Ich möchte mich beim Anmelden von Bedenken rechtlich absichern, falls der Kunde sich nicht einsichtig zeigt...