Bundesland: Hessen Autor: Christoph Frings ä
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
laut Industriebaurichtlinie, Pkt, 5.12, sind bei
Produktions- und Lagerräumen, > 1600 qm, Wandhydranten
anzuordnen.
In meinen konkretten Fall, handelt es sich um eine Halle
mit einer Gesamtfläche ca. 3800,00 qm. (eingeschossig, FO)
Die Halle wurde im Zuge einer Umnutzung, durch massive
Mauerwerkswände (F90) mit Toröffnung (F0), in 4 Abschnitte
von je ca. 950 qm unterteilt. Durch die Toröffnung und
den Abschluss der Wände unter der Dachhaut, erfüllen die
die Wände nicht die Funktion von Brandwänden.
Die Frage ist, kann man hierbei auf eine Hydrantenanlage verzichten, oder geht dies nur bei Einbau von Brandwänden.
Für Eure Antworten, im voraus besten Dank.
M.f.G
C. Frings