Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Alwin StrobelHallo,
ich habe folgenden Fall:
Ein Busunternehmen plant den Neubau eines Busbetriebshofes.
Dieser soll in zwei Hallen, die nebeneinander gebaut werden, unterkommen. Die Halle 1 mit ca. 400 m?, die nur zum Unterstellen der Busse dient, soll in Stahlbauweise ohne Feuerschutz errichtet werden. Die Halle 2, ebenfalls 400 m?und F 0, soll sowohl zu Abstellzwecken wie auch zur Wartung der Busse verwendet werden. An die Halle 2 anschließend ist ein Bürobereich mit 200 m? geplant.
Meine Frage ist, muss die Halle als Mittelgarage angeschaut werden?
Wenn ja, ist es möglich, bei einer Mittelgarage eine Befreiung von F 30 auf F 0 zu beantragen, wenn eine Wärmeabführung nach der Industriebaurichtlinie in Verbindung mit der DIN 18230 eingebaut wird?
Alwin Strobel