Hallo Klavier,
wenn zwei Gebäude mit 8 m Abstand zueinander stehen und 12 x 0,4 = 4,8 + 3 = 7,80 Abstand sich als Abstandsfläche rechnerisch ergibt, stehen beide Gebäude zueinander "frei". Sie beeinflussen sich gegenseitig nicht. W e n n aber, wie ich rauslese, die beiden Gebäude durch einen Zwischenbau verbunden sind, stehen sie n i c h t frei sondern sind aneinandergebaut.
Dann kommt es darauf an, daß der bestehende Ausgang ins Freie e r h a l t e n bleibt, sonst wird das Bestandsgebäude umgenutzt, Genehmigung erforderlich. Und der Ausgang aus der Halle ist nachzuweisen, wie man aus der Verbindungshalle raus kommt. Und zuletzt der Nachweis, daß der Zwischenbau keine Brandbrücke wird (Feuer u n d Rauch).
Wenn die neue Halle eine Mehrzweckhalle wird, müssen auch dafür die Ausgänge nachgewiesen werden, vergleiche Versammlungsstätten Rili. Anhalt 2 Pers/m? für "Stühle" und "stehen" und Türenbreite mind. 1,20 m im Lichten, je volle 60 cm Türbreite genügen für 100 Personen in den vorgeschriebenen 3 Min Fluchtzeit.
Bei 500 m? Halle x 2 Pers. = 1.000 Pers. / 100 = 10 x 0,60 = 6 m im Lichten, sind z.B. 4 Ausgänge je 2,01 Richtmaß (1,80 m im Lichten) oder 2 Türen für 1,20 und 2 Türen für 1,80 = 10 x 0,60 oder 5 Türen für 1,20 m ...
bei "nur" 300 m? x 2 Pers = 600 Pers. genügen 2 Türen 2,01 für 1,80 m für zusammen 600 Personen ...
Man sollte nicht zu sehr diskutieren, daß mit Rollstühlen ja nur viel weniger Besucher in die Halle passen, dazu die Freiräume für Gänge usw. Aber durch die Türen passen auch keine 100 Rollstühle in 3 Minuten / 60 cm - also erhöhter platzbedarf in der Halle genauso wie erhöhter Fluchtbreitenbedarf, gleicht sich irgendwie aus. Hinweis: Behinderte und Rollis brauchen einen stufenfreien Fluchtweg ins freie, man muß die übliche Spritzwasserstufe weglassen und e b e n rausgehen, Spritzwasserschutz durch eine überdeckte Rinne vor der Tür möglich. mfg Schächer