Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf ä
Hallo,
nach Industriebaurichtlinie, Abschnitt 6, darf die Gebäudebreite bei F0-Bauweise 20,00 m (einseitige Zufahrt)
bzw. 40,00 m (zweiseitig Zufahrt) betragen.
Wenn mann jedoch den Nachweis nach Abschnitt 7 führt,
ist z.b. bei tä= 15 min, eine Gebäudebreite von 80,00 m
zulässig.
Ein flächendeckender Außenangriff durch die Feuerwehr ist
somit nicht mehr möglich. Welche Philosophie steckt hier
dahinter.
Geht man etwa davon aus, dass bei einem Gebäude mit einer
so geringen Brandlast, ein Innenangriff immer möglich
ist ?
Für Eure Antworten im voraus besten Dank.
Mit freundlich Gruß
Oliver Wolf