... aber man kann bei Gefahr der Verrauchung die Türen gleich schließen und dann halten sie zumindest eine geraume Zeit den Rauch draußen (oder drinnen, je nach Fall). Und dazu sollen sie k e i n e 3 cm Unterschnitt haben,
denn es sind "dichtschließende Türen" (ds).
Ich bin glücklich darüber, daß der Gesetzgeber die "ds" n i c h t in allen Einzelheiten geregelt hat wie die zulassungspflichtigen Türen, weil es ganz viele Fälle gibt, besonders im Bestand, in dem man etwas "zaubern" muß, um eine Lösung zu finden, d.h. den Schutzzielen entsprechend eine gute, sichere, wirtschaftliche Lösung zu finden.
Was die Türen sollen, ist nach Schutzzielforderung klar: der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegen wirken und w i r k s a m e Lösch- und Rettungsarbeiten ermöglichen. Weil vollwandige Türen (guter Durchbrandschutz, guter Schallschutz, robust und langlebig) nur ? 20,- / Türblatt mehr kosten, als "Pappedeckeltüren" oder "Limba einfach",
(2 mm Furnier, eingewachste Pappe, 2 mm Furnier,im Handel auch als "Fackel" zu erwerben, die Form dabei aber eher "rund und langstielig", nicht eben, flächig), halte ich die Verwendung "leichter Türen" schon für problematisch. Wenn ich jetzt einen Teil der Tür unten "weglasse", in dem ich einen 2 oder 3 oder 5 oder 10 cm Unterschnitt zulassse, dann untergrabe ich dieses Schutzziel ... und gefährde die Nutzer. Und da gebietet mein Sachverstand, meine Kenntnis und Erfahrung, (Planer und Errichter müssen nach Fachkunde und Erfahrung g e e i g n e t sein, so die Anforderung in
a l l e n Bauordnungen !), daß ein Unterschnitt k l e i n sein muß, um bei Rauchausbreitungsverhinderung wirksam zu sein.
B i t t e macht uns die "freie ungeregelte dichtschließende Tür" n i c h t durch Überforderungen kaputt, wir brauchen sie als wirtschaftliche und anpassungsfähige Lösung. Mit kleiner 5 mm Unterschnitt ... das sind 0,5 cm ... (vergleiche Forderung an genormte Brandschutztüren, auch so etwas gab es mal, als Ingenieure und nicht kaufleute das handeln bestimmten). mfg Schächer