Hallo Herr Hahn,
die Lage ist uneinheitlich, weil die gesetze unterschiedlich formuliert und mit unterschiedlichen Nachrüstzeiten versehen sind. Neubauten müssen in Hessen seit Mitte 2005 vom Bauherrn ausgerüstet werden, den für alles, was nicht anders zugewiesen ist, ist der Bauherr verantwortlich.
Ob sich dies a u c h auf die Nachrüstung udn die Instandhaltung bezieht, ist noch ein bißchen unklar, vieles spricht aber auch da für den Bauherrn, da dieser ein Gebäude auch "instand zu halten hat" ... was immer das in Batterien ausgedrückt bedeutet.
Da es sich bei der Ausrüstung von Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur aber um geringe Stückzahlen pro Wohnung handelt, der Bauherr / Eigentümer aber auch die Miete einnimmt, ist die Relation des jährlichen (oder langzeitbatterien fast 8 jährigen) Batteriewechsels zumutbar und sollte nicht strittig werden. Der Streit ist teurer als alle Batterien. mfg Schächer