Sehr geehrter Herr Matthen,
unter "www.Land.de" kann man die Internetseite der Bundesländer öffnen, dann beim zuständigen Ministerium oder Suchwort "Bauordnung" oder "Bauen" sich die "eingeführten Technischen Baubestimmungen" als Liste und meist auch den formalen Einführungserlass runterladen, um zu sehen, w a s das jeweilige Bundesland eingeführt hat. Die Krankenhaus VO ist nach Streit in der ARGEBAU über Altenheime ("Gruppen Unterbringung" / vierte Generation) in die Brüche gegangen und nicht wieder als Muster eingeführt worden ...
Brandenburg hat seinen Vorschlag als eigene Krhs VO eingeführt, siehe dort, Hessen hat seine Altenheim Gruppen Handlungsempfehlung eingeführt, die übrige Lage ist diffus und muß konkret vor jedem Bauvorhaben geprüft werden.
Bevor man lange sinnlos im Kreis herum plant empfiehlt sich ein Gespräch mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der zuständigen Bauaufsicht ...,
daß man seine Planung möglichst ordentlich durchbekommt. Anhaltspunkte kann die "alte Krhs VO" bieten, die in sehr vielen Ländern eingeführt war.
mfg Schächer