Hallo Herr Engels, hallo Olaf,
ich denke, wir sind hier einer Richtlinienpanne auf der Spur:
wenn ich die Erfordernisse in Abschnitt 7 sorgfältig kombiniere,
komme ich nach 7.5.1 auf 3.000 x 5 x 1 x 1 x 1 = 15.000 m?.
Wenn dies eine f r e i s t e h e n d e Halle ist, nur 14 Minuten Brandlast hat ("bis zu 15 Min.") kann sie erdgeschossig in F Null gebaut werden. Muß sie Brandabschnitte halten, sind diese trennenden Bauteile einschließlich ihrer Unterstützung und Aussteifung in F 30 erforderlich. Weil "Sbk 3" in die abschließenden Bauteile (Spalte 2) und die tragenden Bauteile (Spalte 3) aufgeteilt wurde ... sie braucht dazu "nur K 1", d.h. ohne BMA, öffentl. Fw.
Dies beißt sich mit Tabelle 9, die dafür nur 9.000 m? freigibt.
Die Begründung liegt nahe, weil bei nur 14 (äquivalenter Brandlast kein richtiger Brand zustande kommt...
Der Widerspruch aber bleibt.
Rein praktisch ist das ein eher seltener Fall, da zumindest die Paletten und Verpackungen eine erhebliche Brandlast erzeugen, meist ohne sonstwas schon 100 kWh/m?, dazu Verkabelungen usw. ... reicht meist der Mindestwert schon nahe an 30 Minuten. Die Zuluft über Tore ist meist kein Größenproblem, wird über die Verrechnung der Gesamtfläche aber auch riesig, z.B. 2 % : 30.000 / 100 = 300 m? - das sind 17 Tore von 4 x 5 m (bei 90 % anrechenbarem Querschnitt) - 1 % Abluft / RWA sind 2 m? bei der Bezugsfläche von 200 m?, ergibt bei 15.000 m? und 90 % ("geometrisch", nicht aerodyn.) 75 Kuppeln 1,5 x 1,5 m? -
und führt nach der Verrechnung mit "gutmütigen Bauteilen" C = 0,15
zu t = q x c x w zu t = q x 0,15 x 2,0 < 15 >>> 15 / 0,3 = 50 kWh/m?
und das ist n i c h t viel ...
(oder wie vorbeschrieben : tä = (100 + 25) x 0,15 x 2,0 = 37,5 ... F 60)
Für eine Studienarbeit ist das ein interessanter Ansatz, auch der Vergleich Tab 8 und Tabelle 9, für die Praxis halte ich so große Hallen n u r für vernünftig, wenn sie ganz kräftig "gelüftet" werden können, daß Wärme und Rauch effektiv abziehen können. Ohne Überblkick im Einsatz, was in der Halle brennt udn was davon heiß wird, kann man keinen sicheren Innenangriff starten. Und "wenig Brandlast" heißt nicht automatisch auch "wenig Rauch".
Ohne Besichtigung der tragenden Teile der Halle kann man kaum verantwortlich Innenangriffe starten. Bei überschaubaren "kleinen Hallen", bei denen auch der Rückzug kurz ist, ist das schon eher möglich wenn auch stets sehr gefährlich.
Wenn man die "Lüftungsharfe" Bild 1 Faktor w für Wind zu Rate zieht, kann man mit 5 % Zuluft* und 2,5 % Abluft schon auf unter 1,5 kommen, dann also t = q x 1,5 x 0,15 = 0,225 q oder
bis zu q = 66 erreicht man t ä = 15 und damit "F Null" Konstruktionen.
Wenn die 9.000 m? (Tab 9) oder die bis zu 15.000 m? (Abschn. 7.5.1) so in Rauchabschnitte unterteilt sind, daß der Rauch nicht zu sehr vagabundieren kann, also vielleicht unter 1.500 m? bleibt, kann man in Übertragung der Entrauchnungsgrundsätze nach DIN 18 232 - 2 auch mit nur e i n e r oder
z w e i Zulufteinheiten (5 % x 1 x 1.500 = 75 m? statt 300 m?) auskommen. Die volle Abdeckung der RWA / Abluft muß jedoch gewährleistet bleiben, also im Beispiel 1.500 x 2,5 % = 37,5 m? je Rauchabschnitt und ... zusammen.
Noch eine Idee ist, die Rauchabschnitte durch Rauchschürzen zu trennen, beim Brand a l l e RWA zu öffnen. Den Brandabschnitt als A b l u f t, alle anderen Abschnitte als Z u l u f t zu nutzen. Dann kann man nachweisen, daß bei 1 % Abluft der Rauch rauszieht (1500 x 1 % = 15 m?, reicht nach
18 232 - 2 für die meisten Feuer) und 9 / 10 x 15.000 x 1 % = 135 m? Zuluft für strömungsarme, verwirbelungsfreie und stark überschüssige Zuluft sorgen. In entsprechender Anwendung der Harfe kommt man, immer bezogen auf den e i n e n Rauchabschnitt, auf ca. 1,2 als "w" Faktor ...
So läßt sich die Umsetzung auch einfacher und wirtschaftlicher gestalten, bedarf aber wegen der Verknüpfung verschiedener Normen mit der IndBau RL der ausdrücklichen Zustimmung (nicht vortäuschen !) der Fw und der Bauaufsicht. mfg Schächer