Bundesland: Sachsen Autor: Frank ä HAllo,
habe folgende nicht eindeutige Lösung festgestellt.
Nach SächsBO (GK 3) brauchen meine Brandwände nur hochfeuerhemmend sein.
Die Schulbaurichtlinie macht darüber keine Aussage, sagt aber das in diesen Wänden Die Abschlüsse feuerbeständig sein müssen. Nur unter der Voraussetzung das hinter der Tür auf 2,50 m Länge keine weitere Tür ist, darf ich auf feuerhememnd und rauchdicht heruntergehen.
Also in F60 Wänden T90 Türen - geht nicht!
Betrachte ich dies im Rückschlußverfahren, muss ich streng genommen eine F90 Wand hinstellen.
Ist dies richtig oder kann ich auf F60 runter gehen?
Gruß Frank