Hallo Herr Fischer -
meinen Sie Panikstangen bzw. -griffe nach EN 1125 ?
Hierzu gibt es viele Diskussionen, Stellungnahmen oberster Bauaufsichtsbehörden und Fachartikel, mit dem Fazit: Nein, es gibt keine Vorschrift dazu in D. (auch wenn dies manche Hersteller suggerieren)
Man kann allerdings die EN 1125 zur Orientierung nehmen, und sollte die Panikstangen in Gebäuden/Bereichen "mit hoher Panikwahrscheinlichkeit" einsetzen.
Mein Fazit hierzu:
- in einem Wohn/Bürohaus würde ich keine Panikstangen sehen, auch nicht in einer Schule, nicht in einem Krankenhaus, Hotel, in einer Versammlungsstätte nicht unbedingt
- ich würde diese sehen in großen Versammlungsstätten, wo sich ein Menschenpulk vor einer Tür bilden kann, z.B. Sportstadien, Diskotheken ...
(wo also ein normales geordnetes Öffnen der Tür mit Türklinke erschwert ist)
Das ist allerdings immer im Einzelfall zu prüfen und zu verantworten.
Es ist auch eine Frage der "Mode" - hierzulande ist man schon seit langem Türklinken gewohnt, und kann diese u.U. schneller drücken als eine Panikstange.
In anderen Ländern dagegen stören sich die Architekten/Denkmalschützer vielleicht auch in Museen nicht daran ...
mfG
M. Koeppen