Bundesland: Sachsen Autor: Frank ä Hi,
die Fragen des Rauchabzuges wurden hier schon oft diskutiert, aber Brandschutz kann man ja nicht von der Stange kaufen und es ergeben sich am Ende verschiedene Wege mit gleichen Ziel.
Deswegen auch von meiner Seite die Problematik Rauchabzug.
Gebäude GK 3, Sonderbau Schule
2 Treppenräume
Erster
innenliegend 25 m2, Ausgang über notw. Flur und Windfang mit Anschluss an KG
Zweiter
als Zwischenbau von AW zu AW mit 40 m2 und mit Aufzug
verbindet EG mit 1. OG,Decke teilweise geöffnet
Fassade teilweise Glas
Treppe liegt an Glasfassade
Aufzug für Behinderte als RW ohne Maschinenraum
Szenario.
1. TR
Rauchabzug 1m?
2. TR
Glasfassade je Geschoss 0,5 m?
sowie im Dach 1% der Grundfläche vom TR im 1. OG
In beiden Fällen sind es keine Atrien oder Hallen.
Im 1. TR finde ich die Fläche etwas zu gering. Es gibt aber keine Regel (zumindest mir nicht bekannt) für welche passende Treppenraumgröße das definiert wurde.
Im 2. TR reichen meiner Meinung die Fenster nicht aus, da der Rauch sich über die ganze Etage ausbreiten kann und vom EG über die "Löcher" (Treppenbereich und teilweise offene Decke)ins OG ziehen kann. Um aber im OG die Rauchfreihaltung zu gewährleisten, würde ich die 1% Regel der Versammlungsstätte ansetzen, weil 1m2 ist zu wenig.
Würde mich auf eine Diskussion Eurerseits freuen, welche Meinung Ihr dazu habt.
Gruß
Frank