Autor: Alexander Hallo Angela
Die Beantwortung Ihrer Fragen können Sie aus der Hochhausrichtlinie entnehmen
(am 25.05.83 vom Bayerischen Innenministerium im Ministerialamtsblatt bekannt gemacht).
400 m? Büroeinheiten ja ohne zusätzliche Anforderungen an die Rettungswege,
ggf. Feuerüberschlag in darüber liegende Geschosse wegen der größeren Nutzungseinheiten beachten (Löschanlage kann eher gefordert werden, siehe Ziffer 4.9.2.1 HHRL)
Überschlagsweg 1 m oder Auskragung 1,5 m, Ziffer 3.1.2.3 HHRL
Treppenraumbreite ist abhängig von der Nutzerzahl, Mindestmaß 1,25 m, ggf. mit den Anforderungen aus der Versammlungsstättenverordnung vergleichen.
Wenn Sie zwei Treppenräume vorsehen, können Sie sich den Vergleich sparen. Bei einem Sicherheitstreppenraum kommen sie mit 1,5 m gut hin. Die Nutzer verteilen sich im Treppenraum auf Grund des Höhenunterschiedes.
Sehen Sie einen Feuerwehraufzug vor auch wenn die 30 m Höhe nicht erreicht sind. Die Feuerwehreinsatzkräfte werden es Ihnen danken.
Bitte nicht die Musterhochhausrichtlinie von 1981 ansetzen, weil diese in Bayern nicht gelten und auch teilweise von o.g. HHRL abweichen. Ggf. kann die neue Musterhochhausrichtlinie nach Absprache mit der Behörde angesetzt werden.
Vorsicht nur Ferndiagnose
Alexander