Herr Härder -
eigentlich können Sie nur verhandeln.
Verpflichtet sind Sie nach zunächst nur zu Decken mit Feuerwiderstand, nicht zur BMA (sage ich jetzt mal so schnell, es sei denn, in BY gilt eine BeherbergungsstättenVO und Sie haben >60 Gastbetten).
Sonderbau nach Art.2(4) BayBO? --> JA, Nr.10 Gaststätte >60 Sitzplätze
Gilt die GastBauV? JA; --> §16(3) "...selbsttätige Feuerlöschanlagen oder Rauchmeldeanlagen können gefordert werden, wenn dies aufgrund des Brandschutzes erforderlich ist."
Hoppla - Nun, wir sehen, hier kommt das Ermessen des BOA hinein...
und nach GastBauV sind in BY Decken bei mehr als 1 Vollgeschoss F90 herzustellen...
Insofern bin ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher, und bitte meinen Beitrag eher als Diskussionsbeitrag denn als abschließende Beurteilung zu nehmen.
Was sagen die Kollegen aus Bayern - muß Herr Härder beides bringen?
Oder kann er im Bestand Abweichungen, sprich Holzbalkendecke ohne Ertüchtigung, erreichen, wenn er die BMA mit Feuerwehraufschaltung bringt?
mfG
M. Koeppen