Bundesland: Berlin Autor: Timo ä Hallo,
ich würde gerne für folgende Situation die erforderliche Rettungswegbreite berechnen bzw. wissen, ob Richtlinien und Verordnungen mit entsprechenden Vorlagen existieren.
Für die baulichen Anforderungen sind in Berlin keine Vorgaben getroffen worden, vielmehr entscheidet das jeweilige Bauamt im Rahmen des Ermessens. Laut Definition fallen in Berlin Versammlungsstätten unter die Sonderbauten. In der neuen Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten wurden die Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten eingeführt. Die MVStättV kommt somit nicht zum Zug.
Als Grundlagen dient laut SoBeVO aber auch maximale Besucheranzahl 2Personen pro Quadratmeter Grundfläche des Veranstaltungsraumes.
Folgende Situation:
Veranstaltungsraum mit drei Ebenen. Ebene 0 fasst 450 Personen, Ebene 1 und 2 je 100 Personen. Alle Ebenen verfügen über zwei getrennte Rettungswege, die wiederrum in 2 notwenigen Treppenhäusern zusammengeführt werden und in Richtung Ebene 3 entfluchtet werden.
Die gesamten Ebenen liegen im Untergeschoss. Ebene3 ist oberirdisch und mit dem Erdgeschoss vergleichbar.
Bedanke mich schonmal im Voraus für Ideen und Tipps.
MFG
Timo