Hallo Herr Klein,
der Tageslichtspot stellt eine Öffnung in der Geschossdecke zum darrüberliegenden Dachgeschoss dar. Auch wenn das Dachgeschoss ungenutzt ist, so sind an diese Öffnung die gleichen Anforderungen gestellt, wie an Öffnungen innerhalb dieser Geschossdecke allgemein.
Grüße,
Johannes Heyne.