Hallo Kollechen,
in einer selbstständigen Nutzungseinheit in Bayern (Wohnhaus) soll ein Kamin (eines Kachelofen o. ä.) durch die Decke u. a. nach unten in den Kellerbereich geführt werden.
Der Kamin landet im offenen Treppenbereich des Kellers(Treppenraum ist nicht nötig, da Art. 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 gültig ist).
Unten soll dann eine Reinigungsöfnung angebracht werden.
Ich denke, das ist i. O. (Kaminkehrer sagt auch ist i. O.).
Was meinen die Fachkollegen?
Gruß
Rupi