Autor: Klaus-Werner Thomas Hallöchen,
wat ist dat denn für ne Feuerschutztür, die nicht selbstschließend ist bzw. selbstschließend war?
Schon die Königliche Bau-Polizei-Verordnung für die Städte Kassel und Hanau von 1885 schreibt für innere Brandschutzwände in $ 41 Abs. 2 vor, dass Öffnungen mit "...von selbst zufallenden Türen verschließbar sein" müssen.
Entweder handelt es sich um keine Feuerschutztür oder die Selbstschließeinrichtung ist defekt. Im Falle eines Defektes kann die Schließeinrichtung ersetzt werden, wobei Eingriffe in das Türblatt (Schraublöcher!) nicht zulässig sind.
Beim IFBT gibt es eine Liste, welche Eingriffe an Feuerschutztüren vorgenommen werden dürfen.
Meine persönlich Meinung: Neue Tür kaufen und fachgerecht einbauen (bzw. einbauen lassen, wegen der Gewährleistung und der Haftung im Schadenfall).
Mit schönen Grüßen aus dem Rheingau
Klaus-Werner Thomas