Sehr geehrter Herr Katz,
wichtig ist die raumabschließende Wirkung und bei Brandwänden zusätzlich die Standfestigkeit bei mech. Belastung. Um das zu prüfen muß der Wandaufbau bewertet werden, vielleicht ist das über die DIN 4102/4 möglich. Hessen hat den Vorteil auch F-60 zuzulassen. Probleme bereiten aber die Holzpfetten. Eine Brandausbreitung in angrenzende Abschnitte darf darüber natürlich nicht erfolgen.
Zu firewall: Für mich gibt es keinen Unterschied zwischen Reithalle und Box (komme aber auch aus der Stadt). Es bleibt ein landwirtschaftlich genutztes Objekt bei dem es sicherlich Größenbeschränkungen untereinander gibt (4000 m?). In einem Raum stehen die Pferde im anderen laufen sie.
Vielleicht sehe ich das aber zu banal.
Das Brandschutzproblem liegt zwischen dem Wohnraum und dem Landwirtschaftsteil.
Mit freundlichen Grüßen
Hahn