Hallo Arnold,
mit 2 Personen / m? "Stuhl" oder "Stehend" ist eine Menge Personen gemeint, man soll aber, wenn k e i n bestuhlungsplan zugrunde liegt, durchaus verschiedene Überlegungen an die Nutzung richten. In einer Dorf - mehrzweck - Sporthalle kann die Dorfjugend mal eine Disco selbst organisieren. Man muß dann mit 4 bis 5 Personen / m? rechnen, weil es halt eng wird. Und wer soll den Jungen das verbieten, wenn die Werbung so erfolgreich war ?
Wenn man mit 2 Pers./m? ü b e r a l l e s gerechnet hat und sich im Tanzbereich 5 /m? drängeln, sind nach Abzug der "Störflächen" wie Theke, DJ usw. meist unter 3 / m? (wieder über alles gesehen) wirklich drin. So gesehen macht die Vorschrift einen Sinn.
Ob die Lüftungsanlage genau dosiert ist oder die WCs, das merkt man im Gebrauch. Wenn die Fluchttüren zu knapp ausgelegt sind und die Meute bei Gefahr nicht schnell genug raus kommt, ist es gefährlich. So lege ich meine Versammlungsstätten grundsätzlich für 2 Pers/m? aus, wenn es sich nicht um einen "Grufti Bunker"* oder ähnlich Beschauliches handelt. Aber alle "variablen Nutzungen" müssen robust genug s i c h e r sein.
* haben mir meine Töchter erklärt, Fachbegriff 21. Jahrhundert mfg Schächer