Hallo Elke,
die Gefahr im Treppenraum ist, daß er geräuschlos verqualmt und dann unbrauchbar wird. Wenn man dann unmittelbar am Fenster vorbei soll, aus dem es heraus brennt, ist das unmöglich.
Wenn das Fenster gut einen Meter n e b e n der Treppe ist, muß es schon ordentlich brennen, daß man nicht mehr vorbei kann - und es dauert auch seine Zeit, bis es so ordentlich brennt.
Das ist aber nirgends geregelt ... nicht mal in Deutschland ...
Wenn die Beanspruchung über Eck geht, haben wir mit die 5 m Diskussion, aber mit unserer Obersten Bauaufsicht in Hessen auch schon mal 2,50 m ausgehandelt - wurde aber wieder "vergessen".
Wenn es "daneben" ist, sehe ich 1 m Lichte zu beiden Seiten als möglich an, w e i l die Gleichzeitigkeit nicht überfordert werden darf: gleichzeitig fällt der erste UND der zweite Rettungsweg aus ? Dann brauche ich ein großflächiges Ereignis, das die Tür UND das Fenster öffnet, so etwas dauert seine Zeit. Oder ich habe zwei Ereignisse - und davon brauche ich nach Definition nicht auszugehen.
Man kann sich immer viel grausliges ausdenken, was die Rettung verhindert. Aber absolute Sicherheit kann es n i c h t geben, wir haben in den Gesetzen eine ziemlich hohe r e l a t i v e Sicherheit und die sollte man nicht überfordern.
Ich würde das mal ordentlich aufzeichnen und mit der Bauaufsicht abstimmen. Und auch dafür diskutieren, daß alles im leben relativ ist, selbst die Rettungswegesicherheit.
Was passiert denn in einem Haus von mindestens F 30, wenn der zweite Rw auch versperrt ist ? Dann muß man w a r t e n, bis die Feuerwehr dort mal richtig reingepustet hat. Und dann geht der Weg über die Außentreppe auch wieder. Und das dauert nicht länger als die Rettung über "Geräte der Feuerwehr", da muß man auch warten, bis sie da sind. mfg Schächer