Hallo Kollegen,
hier werden zwei unterschiedliche Sachen vermischt,
was der Klarheit nicht dient:
habe ich eine vorgefertigte Elementdecke, die ohne Aufbeton verlegt wird, muß ich die Fugen schließen oder ich habe keinen Raumabschluß. Dieser ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung "F 90".
Habe ich Aufbeton oben drauf oder Verbundestrich oder Estrich auf nichtbrennbarer Trennlage, kann ich den Raumabschluß auch durch diese Auflage herstellen, wenn die Mindestdicke eingehalten wird. Bei brennbarer Trennlage könnte die Trennlage teilweise wegbrennen.
Beim Verlegen vorgefertigter, aufzubetonierender Decken (Halbfertigteile mit Aufbeton) bleibt die Frage, ob diese Elemente dicht aneinander liegen müssen oder "auf Fuge" stehen dürfen. Dazu zählen diese 15 mm "Abstand", die baupraktisch nicht wegzudenken sind und natürlich nicht wegen Brandschutz gefüllt werden müssen, denn bei der geringen Breite und 50 bis 60 mm (Mindest-)Dicke zirkuliert keine Hitze an die Aufbetondecke hin, daß diese zusammen mit der Fertigteildicke zu sehen ist. Auch die Mindestüberdeckung der Stoßfugenbewehrung ist geringer als im Freien, weil die Hitze nicht unmittelbar angreifen kann. Aber auch damit bitte nicht übertreiben...
mfg Schächer