Hallo Thommy und Peter,
ich denke, der Punkt ist ein anderer:
kann eine Schiebetür dichtschließend im Sinne des Baurechts sein?
--> genaugenommen nicht, da hierfür Türen "mit stumpf einschlagendem oder ... gefälztem Türblatt" gefordert werden, d.h. ´normale´ Drehtüren, keine Schiebetüren
kann sie trotzdem dicht schließen, in praktischem Sinne?
--> ich denke, Ja. Ob das genehmigt werden muß (Abweichung) sei dahingestellt...
An eine Ausgangstür aus einem Raum (einer üblichen Bürogröße von sagen wir bis 30 m?) sind m.E. NICHT die Forderungen wie an Türen ´im Zuge von Rettungswegen´ zu stellen, jedenfalls sehe ich die Anwendung obiger Richtlinie hier nicht unbedingt.
mfG
M. Koeppen