Bundesland: Baden-Württemberg Autor: gast ä Wir haben folgendes Problem,
in einem 5-geschossigem Fachwerkbau (3 Vollgeschosse und 2 Dachgeschosse) aus dem 16. Jahrhundert und natürlich denkmalgeschützt, befindet sich seit 50 Jahren ein Museum. Die Erschließung erfolgt über ein offenes Treppenhaus mit einer Eichenholztreppe.
Das Gebäude soll nun so aufgerüstet werden, dass es den heutigen Anforderungen an Flucht- und Rettungsmöglichkeiten genügt.
Ein zweites, außenliegendes Treppenhaus scheidet aus Denkmalschutzgründen nahezu aus.
Rettung über die Fenster scheidet auf Grund der Nutzung und Größe der Fenster unserer Meinung nach aus.
Die Grundfläche des Gebäudes ist aber nicht sehr groß (180 qm BGF), so dass ein zweiter innenliegender Treppenraum sehr viel Ausstellungsfläche vernichten würde.
Ein Konzept basiert nun darauf, dass die vorhandene Treppe abgebrochen wird (würde vom RP genehmigt)und dort ein innenliegendes ?Sicherheitstreppenhaus? (LBO §15 Abs. 3 Satz 3 und LBOAVO §11 Abs. 6) errichtet wird. Da für notwendige Schleusen der Platz fehlt, müsste die Rauchfreiheit durch eine RVA o.ä. sichergestellt werden.
Ist es denkbar, dass man so auf den zweiten Rettungsweg verzichten könnte?
vielen Dank