Hallo flamme 1,
"Der Arbeitgeber hat ... die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. ... Er hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ... übernehmen (Arbeitsschutzgesetz § 10).
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigen über Sicherheit und Gesundheitsschutz ... ausreichend und angemessen zu unterweisen. ... (ArbSchG § 12).
Beides ist im Originaltext etwas umfänglicher. In der Betriebssicherheits VO und den Grundlagen-UVVen kommt es entsprechend wieder. Für Büros hieß die mal VBG 1, mit "Leitern","EH" und Strom zusammen gab es einen Zusammendruck, hinten drin die vorgeschriebenen Aushänge.
Die BSO ist zunächst eine Anweisung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. An "A" Alle, an die "B" Beschäftigten und an die "C" Chefetage. Muster ist in DIN 14 096 ...
In einem Zweizimmerbüro kommt das ein bißchen albern, in einem Großbetrieb ist das Muster zu kurz, zumal aus der Gefährungsanalyse durchaus weitergehende Anforderungen kommen können.
In der Chemieindustrie gibt es große Bereiche, manchmal ganze Betriebe, die man nur mit Warnkleidung betreten darf, weil man Staplerunfällen ("umfahren") so wirksam vorbeigen kann. Gibt es vagabundierende, explosive Gase, kann ein Explosionsschutzanzug / Mantel vorgeschrieben sein. Oft sind Sicherheitsschuhe, Helm und Schutzbrille vorgeschrieben. Und wenn man sich an den Gedanken mal gewöhnt hat, setzt man es recht einfach um.
mfg Schächer